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Terminplan zur Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2025/2026

 

 

Fristen / Termine Verfahren
bis 22.08.

Abfrage der Eltern zur vorläufigen Wahl zum Besuch der weiterführenden Schule nach der 4. Klasse (Formular "Anlage 1c" Punkt 1- Ausgabe durch die Schule)


bis 26.09.

Rückmeldung der Grundschule an die Personensorgeberechtigten zur vorläufigen Empfehlung der weiterführenden Schulform (Formular "Anlage 1c" Punkt 2)


bis 02.10.

Wahl zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (Formular "Anlage 1c" Punkt 3) und Zurücksendung des von den Personensorgeberechtigten unterschriebenen Formulars an die Grundschule

 

bis 06.10.

Anmeldung der am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler durch die Grundschule

 

Dienstag,

04.11.25

Eignungsfeststellungsverfahren: schriftliche Leistungserhebnung im Fach Deutsch (in der Grundschule)

 

Donnerstag,

06.11.2025

 

Eignungsfeststellungsverfahren: schriftliche Leistungserhebnung im Fach Mathematik (in der Grundschule)

Samstag,

22.11.2025

 

Eignungsfeststellungsverfahren: mündliche Leistungserhebnung in den  Fächern Deutsch und Mathematik (Gymnasium "Am Thie", Blankenburg)
bis Januar 2026

Erstellung der Schullaufbahnempfehlungen

 

bis 30.01.2026

individuelle Beratung der Personensorgeberechtigten1 zur weiteren Schullaufbahn

 

30.01.2026

Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, der Schullaufbahnempfehlung sowie des Formulars zur Schullaufbahnerklärung an die Personensorgeberechtigten1

 

bis 09.02.2026

Abgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Personensorgeberechtigten1 an der derzeit besuchten Grundschule

 

ca. bis Mai 2026

Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien durch die Schulträger

 

ca. bis Juni 2026

Schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten1 durch die aufnehmende Schule über die Entscheidung, an welcher Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule oder welchem Gymnasium die Aufnahem ihres Kindes erfolgt.

 

 

Es sind jeweils alle Personensorgeberechtigten gemeint.




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